Zivilprozess: Rechtsbehelfsbelehrung wird eingeführt

Bürger werden künftig auch im Zivilprozess über Form, Frist und zuständiges Gericht für ein Rechtsmittel unterrichtet. Der Bundestag hat entsprechende Neuregelungen beschlossen. Ziel ist es nach Angaben des Bundesjustizministeriums, Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug zu erleichtern. Auch sollen unzulässige Rechtsbehelfe vermieden werden. Auf diese Weise werde der Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert, so das Ministerium. Eine Rechtsbehelfsbelehrung sei allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen die Bürger ihre Angelegenheiten selbst vertreten können. Sei anwaltliche Vertretung vorgeschrieben, gelte das nicht, weil der Anwalt seinen Mandanten über die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird.

Bundesjustizministerium, PM vom 09.11.2012