Testamente

Sicherheit für Ihr Vermögen
Testaments­voll­streckung

Seit mehreren Jahren wird unsere Kanzlei mit Testamentsvollstreckungen beauftragt. Diese werden von uns mit großer Sorgfalt im Sinne des Erblassers ausgeführt. Die Kombination von Steuerberater und Rechtsanwalt ermöglicht es, jedwede Anweisung in der Testamentsverfügung unter Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Aspekte zielgenau umzusetzen.

Warum ein Testamentsvollstrecker?

Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Erbe in die richtigen Hände kommt oder Sie der Meinung sind, dass Ihr Unternehmen -unter Umgehung der direkten Nachkommen- an die Enkel übergehen soll und die Unternehmensleitung, sowie das Vermögen bis zur Übergabe unter Aufsicht eines Dritten überwacht werden muss, dann bietet sich das Instrument der Testamentsvollstreckung an. Falls Sie befürchten, dass es im Erbfall aufgrund von Streitigkeiten unter den Erben nicht zu einer gerechten Verteilung des Vermögens kommen wird, bietet sich ebenfalls eine Testamentsvollstreckung an.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker fungiert in der Form einer Art Treuhänder. Die Testamentsvollstreckung dauert so lange an, bis der letzte Wille des Erblassers umgesetzt ist. Dies kann recht schnell vonstatten gehen oder -bei Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung- eben auf Dauer angelegt sein, bis zu dem Punkt, an dem die testamentarisch vorgegebenen Voraussetzungen zur Beendigung der Testamentsvollstreckung vorliegen. Die vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Dauer einer Testamentsvollstreckung beträgt 30 Jahre. Solch eine lange Zeitspanne wird nur in seltenen Ausnahmefällen notwendig erscheinen. Zum Beispiel, wenn die Auszahlung lebenslanger Unterhaltszahlungen an unmündige Erben zu kontrollieren ist.

Ein Testamentsvollstrecker kann Auflagen durchsetzen und deren Einhaltung kontrollieren, Unternehmen und andere Vermögenswerte im Auftrag des Erblassers verkaufen, sowie den Kontakt mit Behörden für die Erben übernehmen, wenn dies im Testament festgeschrieben ist, weil der Erblasser dies den Erben nicht zutraut oder es diese z.B. aufgrund Ihres Alters überfordern würde. Das Amt des Testamentsvollstreckers sollte mit großer Gewissenhaftigkeit und mit Sorgfalt ausgeführt werden, so dass mit dem Amt nur eine Person beauftragt werden sollte, die das Vertrauen des Erblassers besitzt.

Was kostet die Testamentsvollstreckung?

Anders als für die meisten Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes und Steuerberaters, gibt es für die Aufgaben einer Testamentsvollstreckung keine gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnung.

Sollte man mit dem Gedanken spielen im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, ist es ratsam sich zuvor mit dem gewünschten Testamentsvollstrecker im Rahmen einer umfassenden Beratung auf eine angemessene Vergütung zu einigen, da jedem Rechtsanwalt die Möglichkeit offen steht, die Übernahme einer Testamentsvollstreckung abzulehnen. Als Richtwert gilt als übliche und angemessene Vergütung bei Testamentsvollstreckern ein relativ weiter Rahmen zwischen 2% und 10% des jeweiligen zu verwaltenden Vermögens.

Herr Muschlin

Ihr Ansprechpartner zum Thema

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