Die Mitarbeiter sind die wichtigsten Stützen in einem Unternehmen. Dies wissen wir. Die Lohnbuchhaltung ist eine sensible und immer aufwändiger werdende Tätigkeit, da der Gesetzgeber immer neue Vorgaben und Prüfungen hierfür vorschreibt.
Die Lohnbuchhaltung war in der Vergangenheit eine Tätigkeit die man „nebenbei“ durchführen konnte. Dies ist heutzutage nicht mehr möglich!
Haupttätigkeit für Ihr Unternehmen
Anforderungen an die Lohnsachbearbeiter steigen jährlich
Die Lohn- und Gehaltsberechnung ist komplexer geworden. Durch die Einführung von vorgeschriebenen monatlichen Schätzungen der Vergütungen für die Mitarbeiter, werden wir gezwungen die Löhne und Gehälter oftmals zweimal für Ihr Unternehmen zu berechnen. Ebenso müssen alle Meldungen elektronisch verschlüsselt an Krankenkassen, Rentenversicherer, Arbeitsämter und Finanzämter gesendet werden.
Hierfür benötigt man ordentlich ausgebildete Lohnbuchhalter und ein EDV-System, dass die gesetzlichen Vorgaben unterstützt.
Prüfungen durch die Finanzämter, Sozialversicherungen und Zoll
Es wird häufiger und intensiver geprüft! Dies ist der Grund, warum wir eigene Räume für die einzelnen Prüf er der verschiedenen Behörden in unserer Kanzlei vorhalten, damit Ihr Unternehmen von der Anwesenheit dieser Prüfer „verschont“ bleibt. Ohne eine ordentliche Lohnbuchhaltung, die flankiert wird von einer sauberen Finanzbuchhaltung, kann es für ein einzelnes Unternehmen existenzvernichtend bzw. strafrechtlich relevant werden, unvorbereitet in eine solche Prüfung zu schlittern.
Was können wir Ihnen bieten
Ihre Vorteile
Ihr Ansprechpartner zum Thema
Lohnbuchhaltung
Matthias Stein
Steuerberater & Diplom-Finanzwirt (FH)
Tel.: 0381 / 24274 – 0
E-Mail: info@contax-muschlin.de
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Matthias Stein
Steuerberater & Diplom-Finanzwirt (FH)
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