Wohnungskündigung: Racheakt eines Mieters gegen einen Nachbarn rechtfertigt ein „fristlos“

Hat ein Mieter in einem Räumungsprozess, den der Vermieter gegen einen anderen Mieter im Haus angestrengt hatte, zugunsten des Vermieters ausgesagt, was den unterlegenen Nachbarn so erboste, dass er ihm – in „Zusammenarbeit“ mit einer weiteren Mieterin – die Tür eintrat, so kann dieser fristlos gekündigt werden, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedurft hätte.

Das auf Vergeltung und Einschüchterung ihrer Wohnungsnachbarn gerichtete Handeln der Mieterin sei nicht nur strafbar gewesen, sondern habe auch sämtlichen Grundregeln gegenseitiger Rücksichtnahme, die das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus überhaupt erst erträglich machen, widersprochen, so die Begründung des Urteils. LG Berlin, 67 S 110/16