Wettbewerbsrecht: Werbung mit einem nur im Internet veröffentlichten Testergebnis rechtens

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat es einem Händler erlaubt, mit einem (nur) im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Der im Verfahren unterlegene Wettbewerbsverband, der der Meinung war, dass Verbraucher die Möglichkeit haben müssten, anhand der Fundstelle ein Testergebnis auch ohne Internet nachlesen zu können, wurde dahin korrigiert, dass es ausreiche, wenn „deutlich auf die Fundstelle hingewiesen“ werde und leicht darauf zugegriffen werden könne. Das Internet sei in weiten Bevölkerungskreisen verbreitet; ihm komme eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung zu. Verbraucher könnten sich ohne große Mühe Zugang zum Internet verschaffen. OLG Oldenburg, 6 U 64/15

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