Die Europäische Kommission hat am 11.11.2016 mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.
Die Verordnung regelt insbesondere den Zeitpunkt und die Durchführung von Wertpapierabrechnungen, das heißt das Verfahren, das einsetzt, nachdem Wertpapiere gehandelt wurden. Sie stellt sicher, dass die Wertpapiere auch tatsächlich beim Käufer landen, und dass der Verkäufer das Geld erhält.
Gegenstand sind ferner die zentralen Wertpapierverwahrstellen, spezialisierte Finanzinstitute, die Wertpapierlieferungen durchführen. Für sie soll künftig ein einheitlicher Rahmen für Rahmen für Zulassung, Aufsicht und Regulierung gelten.
Europäische Kommission, PM vom 11.11.2016
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