Maßgebend für die jeweilige Höhe der Pauschale ist das Datum, an dem der Umzug abgeschlossen worden ist. Durch die Pauschbeträge sind Kosten für die neue Wohnungseinrichtung abgegolten. Arbeitnehmer können aber auch die tatsächlichen Kaufpreise ansetzen. Dies ist aber insoweit schwierig, als berufliche und private Gründe für die Anschaffung schwer zu trennen sind.
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