Wer wendet, sollte besonders gut aufpassen

Wendet ein Autofahrer auf einer Straße, wobei er die Entfernung zu einem nachfolgenden Wagen noch als „ausreichend“ einschätzt, kommt es aber zu einem Zusammenstoß mit einem Lkw, der nicht rechtzeitig bremsen konnte, so haftet der Wendende nicht voll. Dies, obwohl er in seiner Situation besonders vorsichtig hätte fahren müssen. Da der Lkw-Fahrer aber für die generelle Regel „innerhalb der überschaubaren Wegstrecke“ anhalten zu können, zu schnell gefahren war (sonst wäre er nicht aufgefahren, so die Richter), hat seine Kfz-Haftpflichtversicherung sich zu 25 Prozent an den Kosten zu beteiligen. OLG Celle, 14 U 139/14