Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen drei große Telekommunikationsanbieter Bußgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro verhängt. Die Unternehmen hätten gegen ihre Pflichten beim Anbieterwechsel verstoßen, teilt die Behörde mit.
Endkunden sollten vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt werden, erläutert BNetzA-Präsident Jochen Homann. Die Unterbrechung dürfe nicht länger als einen Kalendertag dauern. Nicht nur der neue, sondern auch der alte Anbieter müsse alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel treffen. Dies hätten die drei Anbieter nicht getan, sondern wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten beim Anbieterwechsel verletzt. Verbraucher seien so längeren Versorgungsunterbrechungen und den damit verbundenen Belastungen ausgesetzt gewesen. Gegen einen weiteren großen deutschen Anbieter hat die BNetzA eigenen Angaben zufolge ein Verfahren eingeleitet. Insgesamt entfielen auf die vier betroffenen Anbieter rund 70 Prozent des Beschwerdeaufkommens zum Anbieterwechsel. Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt liege bei jeweils 100.000 Euro. Zugunsten der betroffenen Anbieter habe die BNetzA berücksichtigt, dass sich diese aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung automatisierter Schnittstellen zur langfristigen Verbesserung des Wechselprozesses beteiligten, die allerdings bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen sei. Daher sei gegenüber jedem Anbieter nur ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro festgesetzt worden.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheidet.
Bundesnetzagentur, PM vom 19.02.2014

