Abziehbar sind außerdem die Kosten für den durch einen Umzug notwendigen zusätzlichen Unterricht. Das sind bei Umzügen
ab dem 01.07.2009: 1.584 Euro
ab dem 01.01.2010: 1.603 Euro
ab dem 01.01.2011: 1.612 Euro
ab dem 01.08.2011: 1.617 Euro
Maßgebend für die jeweilige Höhe der Pauschale ist das Datum, an dem der Umzug abgeschlossen worden ist. Durch die Pauschbeträge sind Kosten für die neue Wohnungseinrichtung abgegolten. Arbeitnehmer können aber auch die tatsächlichen Kaufpreise ansetzen. Dies ist jedoch insoweit schwierig, als berufliche und private Gründe für die Anschaffung schwer zu trennen sind.
Darüber hinaus ist im Rahmen des Umzugs eine Reihe von Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar. Das gilt etwa für die Beförderung des Umzugsguts von der bisherigen zur neuen Wohnung inklusive Ein- und Auspacken, Versicherungskosten gegen Transport- und Bruchschäden sowie den Ersatz von Hausrat, der beim Transport verloren gegangen ist. Fahrtkosten sind mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer und Übernachtungs- sowie Verpflegungsaufwendungen mit den Beträgen für Dienstreisen absetzbar. Diese Pauschalen gelten sogar pro Familienmitglied. Doch damit nicht genug. Mietentschädigungen für die bisherige, sowie Miete für die neue Wohnung bis zum Umzug können genauso berücksichtig werden, wie der Aufwand für die Suche und Besichtigungsfahrten. Nicht vergessen werden sollten Zeitungsannoncen, Trinkgelder, Ummeldegebühren, Anpassung der Anschlüsse sowie Schönheitsreparaturen im alten Domizil.
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