Verkehrssicherungspflicht: Umherrollender Einkaufswagen geht auf Ladenbesitzers Kappe

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Ladenbesitzer für den Zusammenstoß eines Autos mit einem umherrollenden Einkaufswagen im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht (mit)haften muss, wenn er diesen nicht ausreichend gesichert hatte. Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der einen Schaden in Höhe von rund 5.400 Euro an seinem Auto dadurch erlitten hatte, dass er nachts mit einem herrenlosen Einkaufswagen kollidierte, der unvermittelt vor ihm auf die Straße gerollt war. Der Ladenbesitzer wurde dazu verurteilt, 80 Prozent der Unfallkosten zu tragen. Denn der Einkaufswagen war nicht richtig verschlossen. Es habe dem Ladenbesitzer aber nicht verborgen bleiben dürfen, dass leicht zugängliche Wagen nach Geschäftsschluss „durch Trunkenheit oder Übermut von Fremden zweckwidrig verwendet würden“. Deswegen müssten die Wagen besser gesichert sein.

Das Gericht ließ offen, ob eine Sicherung per Pfandsystem ausreichend gewesen wäre.

OLG Hamm, 9 U 169/14

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