Verkehrssicherungspflicht: Die Fahrbahn betreten Fußgänger eigenverantwortlich

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Fußgängerin von der Kommune keinen Schadenersatz verlangen kann, wenn sie eine Straße betritt, über einen erhöhten Gullydeckel stolpert und sich verletzt. Für Fußgänger müssten auf der Fahrbahn nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen wie auf einem Gehweg erfüllt sein, erklärten die Richter. Ein Fußgänger habe mit Unebenheiten auf der Straße zu rechnen.

OLG München, 1 U 102/12

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock