Eine Drogerie darf damit werben, beim Kauf eines bestimmten Produktes eine Strandtasche gratis dazuzugeben und diese Zugabe mit dem Hinweis „Solange der Vorrat reicht“ einzuschränken. Es ist dabei völlig in Ordnung, wenn die Strandtaschen nicht in der gleichen Stückzahl vorhanden sind wie die angepriesene Ware. Denn der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ verdeutliche das ausreichend. (BGH, I ZR 224/06)
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