Verbraucherinformation: In Zukunft schneller, günstiger und transparenter

Am 01.09.2012 trat das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Es stärkt laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Rechte der Verbraucher. Diese könnten schneller, transparenter und günstiger Informationen bei Behörden abfragen. Verbesserungsbedarf sieht der vzbv aber weiterhin in der Art und Weise, wie Behörden Daten nutzen, um Verbraucher von sich aus zu informieren. Behörden könnten, müssten aber nicht ohne vorherige Anfrage der Verbraucher über Verstöße im Produktbereich informieren – zum Beispiel über zu viele Schadstoffe in einem bestimmten Spielzeug. Nach Ansicht des vzbv sollten Behörden verpflichtet sein, aktuelle Probleme von sich aus transparent zu machen. „Das würde das Vertrauen der Verbraucher in die Behörden stärken und allen die Arbeit erleichtern“, meint vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Um im Lebensmittelbereich mehr Transparenz mit Smileys oder dem Kontrollbarometer zu ermöglichen, seien Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzes notwendig, so der vzbv. So müssten Betriebe verpflichtet werden, ihre Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung an der Eingangstüre auszuhängen und die Informationen auf ihre Webseiten zu stellen.

Das VIG ermöglicht seit 2008 Transparenz in den Verbraucherschutzbehörden. Es verschafft Verbrauchern einen gesetzlichen Anspruch auf Daten, die die Behörden im Rahmen ihrer Arbeit erheben. Auskunftspflichtig sind Lebensmittelüberwachungsbehörden, Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzbehörden, wenn die Lebensmittel- oder Produktsicherheit betroffen ist.

Ab September 2012 gilt das VIG laut Verbraucherzentrale nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung und Spielzeug, sondern auch für Produkte wie den Fön, Möbel oder die Waschmaschine. Dienstleistungen wie das Handwerk, Geldanlagen und Altersvorsorge blieben ausgeschlossen. Den Rechtsanspruch auf Informationen im Bereich der Finanzdienstleitungen gebe Verbrauchern das IFG, das Informationsfreiheitsgesetz. Sie könnten Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfragen – aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen.

Hier fordert der vzbv mehr Verbraucherschutz. Gerade in Zeiten der Finanzkrise brauche der Verbraucher Sicherheit bei Finanzdienstleistungen. Der Gesetzgeber müsse die Lücke im Verbraucherschutz schließen und das Recht in der Finanzaufsicht reformieren. Die BaFin müsse gegenüber Verbrauchern endlich die Informationen herausgeben, die sie brauchen, um sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit und Gesetzestreue der Finanzunternehmen zu machen, sagt Billen. Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 21.08.2012

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