Unternehmen erhalten weiterhin Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundeskabinett hat am 22.12.2021 auf Grundlage eines

Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2022 wieder den so genannten Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können. Demnach haben die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Mit dem Spitzenausgleich würden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet, erläutert das BMF.

Seit 2013 erhielten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den

Spitzenausgleich nur noch, wenn sie einen Beitrag zur

Energieeinsparung leisten. Das Erreichen dieses Ziels sei von der Bundesregierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts festzustellen. Im für das Antragsjahr 2022 maßgeblichen Bezugsjahr 2020 betrage der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität 10,65 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI komme zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 27,7 Prozent gegenüber dem Basiswert betragen habe. Der Spitzenausgleich könne somit auch im Jahr 2022 in voller Höhe gewährt werden. Der Monitoringbericht geht laut BMF auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 01.08.2012 zurück.

Bundesfinanzministerium, PM vom 22.12.2021