Unterhalt: Auch nach einer längeren Ausbildungspause muss der Papa zahlen

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass Eltern auch dann für die Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen haben, wenn sie die Lehre für längere Zeit unterbrochen haben.

Im konkreten Fall ging es um einen Vater, der seiner Tochter die finanzielle Unterstützung verweigerte und vom Land aufgefordert wurde, das gezahlte BAföG (insgesamt mehr als 3.000 Euro) zurückzahlen. Der Papa stellte sich quer, weil seine Tochter eine vierjährige Pause bei der Ausbildung eingelegt hatte. Darin sah das Gericht keinen ausreichenden Grund, die Zahlungen einzustellen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Tochter ihre Ausbildung nach der Unterbrechung zielstrebig fortsetzt.

Oberlandesgericht Koblenz, 13 UF 88/11

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