Umsetzung globaler effektiver Mindestbesteuerung in Deutschland: Diskussionsentwurf veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Wie es mitteilt, besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 21.04.2023.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 15.12.2022 auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL) geeinigt. Der vorliegende Diskussionsentwurf dient nach Angaben des BMF der Umsetzung dieser Richtlinie.

Mit der nationalen Umsetzung der MinBestRL implementiere Deutschland zentrale Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der so genannten G20/OECD-Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen stellen laut Ministerium eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen und tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.

Der Diskussionsentwurf ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen – Steuern – Internationales Steuerrecht“ abrufbar.

Bundesfinanzministerium, PM vom 21.03.2023