Umsatzsteuer: Mehr finanzielle Spielräume für Kleinunternehmer

Kleinere Firmen sollen in Zukunft die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn ihre Kunden die Rechnungen beglichen haben – und nicht schon dann, wenn die Unternehmen die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen in Rechnung gestellt haben. Dies soll ihnen mehr Liquidität bringen. Erfasst werden sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro. Über entsprechende Pläne des Bundeskabinetts berichtet das Handelsblatt am 14.09.2011.

Hintergrund: Bereits seit Mitte 2009 gilt, dass Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 500.000 Euro gelegen hat, die Umsatzsteuer erst dann abführen müssen, wenn die Rechnungen bezahlt sind. Die Regelung war allerdings als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise bis Ende 2011 befristet worden. Jetzt geplant ist, die Grenze von 500.000 Euro unbefristet festzulegen. Vor 2009 hatte sie laut Handelsblatt nur für Unternehmen aus Ostdeutschland bei 500.000 Euro gelegen. Unternehmen aus dem Westen hätten nur dann von der sogenannten Ist-Besteuerung profitiert, wenn ihr Jahresumsatz unter 250.000 Euro gelegen habe. Handelsblatt, Meldung vom 14.09.2011