Umsatzsteuer: Identifikationsnummer darf nur von Steuerverwaltungen vergeben werden

Nur die Steuerverwaltungen haben das Recht, eine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer zu vergeben. Dies betont die Europäische Kommission, nachdem sie darauf aufmerksam gemacht worden war, dass Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung zu erwerben.

Die entsprechenden Angebote hätten das Erscheinungsbild eines offiziellen EU-Dokuments, warnt die Kommission. Sie empfiehlt, bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der zuständigen Steuerverwaltung Rücksprache zu nehmen. Europäische Kommission, PM vom 30.05.2011

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