Terrorbekämpfung: Datenaustausch und Ausweispflicht bei Kauf von Prepaid-Karten fürs Handy kommen

Der deutsche Verfassungsschutz kann zum Schutz vor Terroranschlägen künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Einen entsprechenden Bundestagbeschluss hat der Bundesrat am 08.07.2016 gebilligt.

Danach können die deutschen Verfassungsschützer künftig mit ausländischen Partnerdiensten – insbesondere innerhalb der EU und der NATO – gemeinsame Dateien anlegen, um Erkenntnisse über verdächtige Personen, Objekte oder Ereignisse zu teilen. Zudem dürfen die deutschen Sicherheitsbehörden bei einem Terrorverdacht auch Daten von Jugendlichen ab 14 Jahren speichern. Bisher war dies erst ab 16 möglich. Laut Bundesrat geht es vor allem um junge Islamisten, die nach Syrien oder den Irak reisen, um sich Extremistenmilizen wie dem Islamischen Staat anzuschließen. Beim Kauf von Prepaid-Karten müssen Verkäufer und Telefonanbieter künftig anhand des Personalausweises die Identität eines Kunden überprüfen. Extremisten sollen so nicht mehr ohne Weiteres anonym mobil telefonieren können. Bundesrat, PM vom 08.07.2016

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