Termine: Steuern und Sozialversicherung Kalte Progression: Effektive Wirkung derzeit gering 10. Existenzminimumbericht: Steuerlicher Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag anzuheben

(derzeit 8.354 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 Euro) Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag sei um mindestens 118 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 298 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag sei um mindestens 144 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 240 Euro im Jahr 2016 anzuheben. In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts notwendig sei, dürfe es in Deutschland nicht besteuert werden. Um die Einhaltung dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts exakt zu überprüfen, lege die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor.

Der Bericht wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet. Er werde auf der Internetseite des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.

de) veröffentlicht.

Bundesfinanzministerium, PM vom 28.01.2015

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