Termine: Steuern und Sozialversicherung Alterseinkünftegesetz: Verfassungsmäßigkeit bekräftigt

die zum Zeitpunkt des Beginns des Rentenbezugs der statistischen Wahrscheinlichkeit nach zu erwartenden Leistungen. Versterbe der Steuerpflichtige vor Erreichen der statistischen Lebenserwartung, verwirkliche sich das typische Rentenrisiko. Während bei einem Teil der Steuerpflichtigen die Lebenszeit die statistische Lebenserwartung unterschreite, werde diese bei anderen überschritten. Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.04.2016, X R 2/15

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