Stille Reserven: EU-Kommission verlangt Änderung bei Besteuerung

Die Europäische Kommission pocht auf den Abbau diskriminierender

Regeln bei der Besteuerung stiller Reserven in Deutschland. Sie hat Deutschland förmlich dazu aufgefordert, seine Steuervorschriften für stille Reserven dahingehend zu ändern, dass bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen nicht länger benachteiligt sind. Rechtlicher Hintergrund: Nach dem deutschen Steuerrecht ist eine Übertragung stiller Reserven (etwa Gebäude oder Grundstücke) nur innerhalb Deutschlands möglich. Damit werden Steuerzahler benachteiligt, die Reserven auflösen, um sie in anderen EU-Staaten oder Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums neu zu investieren. Die Kommission beschloss deshalb die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Wenn Deutschland nicht innerhalb von zwei Monaten Schritte ergreift, um sein Steuerrecht anzupassen, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Europäische Kommission, PM vom 29.09.2011

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