Steuervereinfachungsgesetz: Soll noch im Juli 2011 verabschiedet werden

Die CDU/CSU-Fraktion hat einige Änderungsanträge der Koalition zum Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes (BT-Drs. 17/5125, 17/5196) angekündigt. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 25.05.2011 erklärte die Fraktion, dabei werde es um die Umsetzung von Anregungen aus der öffentlichen Anhörung unter anderem bei steuerrechtlichen Fragen für Kinder gehen. Für die FDP-Fraktion steht fest, dass auf die neue, von der Opposition kritisierte Möglichkeit der nur noch zweijährigen Abgabe der Steuererklärung nicht verzichtet wird. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen noch vor der im Juli 2011 beginnenden Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

Neben der Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, sieht der Entwurf die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 auf 1.000 Euro vor. Außerdem soll die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder gestrichen werden. Kinderbetreuungskosten sollen einheitlich behandelt werden. Die bisherige Unterscheidung nach beruflich bedingten oder privat veranlassten Kinderbetreuungskosten soll wegfallen. Die SPD-Fraktion kritisierte das Festhalten an der zweijährigen Steuererklärung. In der Anhörung habe sich deutlich ergeben, dass die zweijährige Abgabe eher mehr Bürokratie bringen werde als weniger. Der Gesetzentwurf sei „hochproblematisch“, weil unter dem Titel der Steuervereinfachung das Gegenteil eintreten werde. Nicht ein Sachverständiger in der Anhörung habe die Maßnahme für sinnvoll gehalten. Von der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages gehe keine Entlastungswirkung aus.

Die FDP-Fraktion hatte die Anhörung zum Punkt zweijährige Steuererklärung „anders in Erinnerung“. Die wissenschaftlichen Sachverständigen hätten keine Bedenken geäußert. Die Maßnahme sei nicht in Bausch und Bogen abgelehnt worden. Zum ArbeitnehmerPauschbetrag stellte die FDP-Fraktion fest, es handele sich um eine Vereinfachungs- und nicht um eine Entlastungsmaßnahme. Der Pauschbetrag müsse auch inflationsbedingt erhöht werden.

Die     Fraktion     Die      Linke     kritisierte      die     Neuregelung      der

Abzugsmöglichkeiten der Kinderbetreuungskosten. Wenn die Kinderbetreuung als Bildung verstanden würde und kostenfrei wäre, „ könnten wir uns das alles sparen“, so eine Sprecherin der Linksfraktion. Außerdem wies sie darauf hin, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits 1.044 Euro betragen habe und gekürzt worden sei, sodass jetzt nicht von einem Inflationsausgleich gesprochen werden könne. Wolle man einen Inflationsausgleich, müsse der Steuerfreibetrag über 1.044 Euro liegen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass der BehindertenPauschbetrag nicht angehoben werden soll. Das Festhalten der Koalition an der Zwei-Jahres-Regelung bei den Steuererklärungen sei bedauerlich. Die Kinderbetreuungskosten könnten grundsätzlich auch als steuerliche Werbungskosten eingeordnet werden. Es müssten nicht unbedingt Sonderausgaben sein, regte die Fraktion an.

An der Sitzung des Finanzausschusses teilnehmende Vertreter des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) bezeichneten die derzeitige Regelung der Kinderbetreuungskosten als für Eltern nicht nachvollziehbar. Eine Vereinfachung sei zu begrüßen. Dabei sei es egal, ob der Abzug als Sonderausgaben oder Werbungskosten erfolge. Dass die Zwei-Jahres-Regelung bei Steuerklärungen in der Praxis größere Bedeutung bekommen könnte, erwartet der NKR nicht. Die Überprüfung von Pauschbeträgen und deren Anhebung wegen Inflationswirkungen sei richtig. Dass die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages jedoch im laufenden Jahr erfolgen solle, belaste die Wirtschaft, so der NKR, der unterjährige Steuerrechtsänderungen strikt ablehnt. Deutscher Bundestag, PM vom 25.05.2011