Steuerrecht: Länder planen Vereinfachungen

Die Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen werden dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (Steuervereinfachungsgesetz 2013) zuleiten. Die Vereinfachung soll die Bürger entlasten, aber auch den steuerbürokratischen Aufwand und damit verbundene Kosten in der Finanzverwaltung reduzieren.

Konkret geht es um elf Vereinfachungsmaßnahmen. Diese sehen sowohl Mehr- als auch Mindereinnahmen vor und sind insgesamt aufkommensneutral. Geplant ist die Anhebung des ArbeitnehmerPauschbetrags um 130 Euro auf 1.130 Euro, die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und die Einführung einer Pauschale von 100 Euro monatlich für das häusliche Arbeitszimmer. Dagegen sollen Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich nur noch berücksichtigt werden, soweit sie einen Sockelbetrag von 300 Euro jährlich übersteigen. Auch sollen Unterhaltsleistungen in das Ausland an höhere Auflagen geknüpft werden.

Neben der Vereinfachung geht es laut Finanzministerium SchleswigHolstein auch um Steuergerechtigkeit und Steuersystematik. Mitnahmeeffekte, Steuergestaltungsmöglichkeiten und unsystematische Ausnahmetatbestände würden reduziert. Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 25.10.2012

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