Steuerrecht: Bundesrechnungshof fordert Vereinfachung

Der Bundesrechnungshof (BRH) mahnt eine Vereinfachung des Steuerrechts an. Außerdem müsse das Risikomanagement der Steuerverwaltung weiterentwickelt werden. Denn es bestehe weiter großer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Steuervollzugs, so BRH-Präsident Dieter Engels. Die gesetzmäßige Besteuerung von Arbeitnehmern sei – trotz stärkerer IT-Unterstützung, wie der Einführung eines Risikomanagements – weiterhin nicht gewährleistet, erläutert Engels.

Hintergrund der Forderungen ist ein aktueller Bericht über den Vollzug der Steuergesetze, den der BRH am 17.01.2012 dem Parlament und der Bundesregierung zugeleitet hat. Bereits im Jahr 2006 hatte der Präsident des Bundesrechnungshofes in einem Gutachten auf Defizite beim Vollzug von Steuergesetzen hingewiesen. Die Situation habe sich seither nicht verbessert.

Bundesrechnungshof, PM vom 17.01.2012

ConTax Muschlin & Partner
Ihr Steuerberater in Rostock