Steuererklärung 2010: Bessere Absetzbarkeit von Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen beachten

Anfang des Jahres beschäftigen sich viele Bürger – insbesondere Arbeitnehmer, die mit einer Steuererstattung rechnen – mit ihrer Steuererklärung. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz nimmt deswegen dazu Stellung, was bei der Steuererklärung 2010 zu beachten ist und welche Neuerungen es gibt.

Als wichtigste Neuerungen, die bei der Erstellung der Steuererklärung

2010 zu beachten sind, nennt die OFD die bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Basisabsicherung) im Rahmen der Anlage Vorsorgeaufwand sowie die Wiedereinführung der Anlage AV für den Abzug von Altersvorsorgebeträgen in Form der sogenannten Riester-Rente als Sonderausgaben.

Die erneute Anhebung des Grundfreibetrages von 7.680 auf 8.004 Euro sowie des Kinderfreibetrages von 6.024 auf 7.008 Euro (bei Ehegatten) machten sich ebenfalls positiv bemerkbar, so die OFD. Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer nutze, könne zudem – auch wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bilde – hierfür wieder die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn ihm für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe.

Oberfinanzdirektion Koblenz, PM vom 21.01.2011

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