Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt Förderung von 20 Offshore-Windparks in Deutschland

Die Pläne Deutschlands, die Errichtung von 20 Offshore-Windparks zu fördern, stehen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. Dies hat die Europäische Kommission entschieden. Sie ist eigenen Angaben zufolge zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben die Energie- und Umweltziele der Europäischen Union fördern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. 17 Windparks sind in der Nordsee und drei in der Ostsee vorgesehen.

Im Oktober 2014 hatte Deutschland seine Absicht bekundet, die Errichtung und den Betrieb mehrerer Offshore-Windparks zu fördern. Die Beihilfen sollen Betreibern zusätzlich zu dem Marktpreis für Strom in Form einer Prämie gewährt werden. Die Kapazität der einzelnen Windparks reicht von 252 Megawatt (MW) bis 688 MW; insgesamt werden die Projekte bis zu sieben Gigawatt (GW) an erneuerbaren Energieerzeugungskapazitäten bereitstellen. Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 29,3 Milliarden Euro. Alle Windparks sollen bis spätestens Ende 2019 mit der Stromerzeugung beginnen. Sie sollen jährlich insgesamt 28 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, was nahezu 13 Prozent des im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie aufgeführten Szenarios für erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2020 entspricht. Die Kommission hat die Projekte nach ihren im Juli 2014 in Kraft getretenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft und festgestellt, dass sie einen Beitrag zur Verwirklichung der für 2020 gesetzten Ziele Deutschlands für erneuerbare Energien leisten, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. Insbesondere hat die Kommission die Beihilfen daraufhin geprüft, ob sie auf das Maß beschränkt sind, das für die Verwirklichung der Investition erforderlich ist. Die Höhe der dank der Prämie erreichbaren Renditen für die Investoren wurde in Einklang mit den von der Kommission zuvor für vergleichbare Projekte gebilligten Renditen auf das Maß beschränkt, das notwendig ist, um jedes Projekt zu verwirklichen. Die Kommission berücksichtigte auch, dass diese Projekte neuen Energieversorgern den Eintritt in den deutschen Stromerzeugungsmarkt ermöglichen. Dies werde sich positiv auf den Wettbewerb auswirken. Europäische Kommission, PM vom 16.04.2015

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