In der Europäischen Union gelten ab sofort die weltweit strengsten Sicherheitsvorschriften für Spielzeug. Am 20.07.2011 ist die neue Spielzeugrichtlinie in Kraft getreten.
Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten für regelmäßige Kontrollen von EU-Herstellern und an den Außengrenzen der EU sorgen. Außerdem müssen Hersteller und Importeure von Spielwaren, bevor sie ein neues Spielzeug auf den Markt bringen, dieses einer Sicherheitsbewertung unterziehen. Schließlich sind die Hersteller auch verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit des Spielzeugs durch Angabe von Namen und Kontaktanschrift sowie der Identifikationsnummer des Spielzeugs sicherzustellen.
Der neue Rechtsrahmen ersetzt die alte Spielzeugsicherheitsrichtlinie von 1988. Mit der neuen Richtlinie werden laut EU-Kommission zahlreiche Gebiete abgedeckt, damit gewährleistet ist, dass Spielzeug kein Gesundheits- oder Verletzungsrisiko birgt. So werden Vorschriften verschärft, die Kinder vor dem Ersticken durch Verschlucken oder Einatmen von Spielzeugen oder Spielzeugteilen schützen sollen. In Lebensmitteln enthaltenes oder zusammen mit einem Lebensmittel angebotenes Spielzeug muss gesondert verpackt sei. Spielzeug, das mit einem Lebensmittel so verbunden ist, dass das Lebensmittel erst verzehrt werden muss, bevor das Spielzeug zugänglich wird, ist verboten. Europäische Kommission, PM vom 20.07.2011

