So machen minderjährige Azubis eine Steuererklärung

Auch als Minderjähriger muss man eine eigene Steuererklärung machen – es ist nicht erlaubt, dass die Eltern die Einnahmen und Ausgaben des minderjährigen Kindes mit in ihre Steuererklärung übernehmen!

Die rechtliche Begründung dafür ist, dass die Eltern den Ausbildungsvertrag mit-unterschrieben haben. Auszubildende können daher die Steuererklärung, die quasi irgendwie zu dieser Ausbildung gehört, selbst unterschreiben. Erlaubt ist aber natürlich, dass die Eltern ihrem Kind bei der Steuererklärung helfen. Sobald der oder die Auszubildende volljährig ist, unterschreibt er bzw. sie die Steuererklärung aber immer allein. Einfacher und schneller geht es sowieso mit einer Software oder App – und ohne Papier.

Hintergrund: Auszubildende verdienen meistens nur sehr wenig. Trotzdem können sich auch Azubis vom Finanzamt Geld zurückholen, denn auch sie haben Werbungskosten – zum Beispiel für die Fahrt zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule, für Fachbücher usw.