Schwarzarbeit: Zollbeamte dürfen unangemeldet Räume betreten

Der Zoll darf ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räume während der Geschäfts- und Arbeitszeit betreten, wenn es um die Überprüfung von Schwarzarbeit geht. Geht es um eine Prüfung des Finanzamtes, muss die Prüfungsanordnung noch nicht einmal Angabe von Prüfungszeitpunkt, -umfang und -zeitraum enthalten. Nach dem

aktuellen rechtskräftigen Beschluss vom Finanzgericht Hamburg bedarf es weder einer schriftlichen Anordnung noch einer Ankündigungsfrist. Dies entspricht dem Ziel, mit einer Kontrolle die Aufdeckung von unlauteren Machenschaften ohne längere Vorankündigung zu erreichen. Dabei prüfen die sowohl die Finanz- als auch die Zollbeamten steuerliche Sachverhalte nur nebenher mit, um sie bei Verdacht zur weiteren Ermittlung mitzuteilen (Az. 4 V 148/11).

Hintergrund für solche Aktionen ist das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Geleistet wird Schwarzarbeit beispielsweise von Personen, die ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllen, als Arbeitgeber Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten unterlassen, oder Sozialleistungen empfangen und hierbei Einnahmen nicht deklarieren. Betroffen sind beispielsweise Handwerker, die Leistungen nicht über die Buchhaltung laufen lassen, Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe nicht anmelden oder Arbeitnehmer, die ihr Entgelt ohne Lohnsteuerkarte erhalten. Auch der erledigte Auftrag an Privatpersonen ohne Rechnung gilt als Schwarzarbeit, selbst wenn die Einnahme versteuert wird.

Wird ein Betrieb mit Arbeiten rund um eine Immobilie beauftragt, muss die Firma innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen. Neben herkömmlichen Bauleistungen sind auch Garten- und Reparaturarbeiten oder Fensterputzen betroffen. Der private Auftraggeber muss darauf bestehen, eine Rechnung zu erhalten und sie zwei Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Auftrag erledigt wurde oder die Rechnung ins Haus flattert. Hatte beispielsweise eine Familie die Gartenbaufirma mit der Sanierung von Rasen-, Nutz- und Heckenflächen beauftragt und wurden die Arbeiten im Oktober 2011 abgeschlossen, muss die Firma die Rechnung spätestens im April 2012 ausstellen. Die Familie hat die Rechnung bis Ende 2014 aufzubewahren, wenn der Beleg erst 2012 kommen sollte.

Zwar muss nicht geprüft werden, ob der Unternehmer sein Gewerbe angemeldet hat oder pflichtgemäß Steuern zahlt. Die ausgestellte Rechnung inklusive Namen und Anschrift der Firma sowie der ausgewiesenen Umsatzsteuer muss aber den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Kann auf Anfrage von Zoll oder Finanzbeamten kein Beleg über die Baumaßnahme vorgelegt werden, drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.

Hinweis: Die Behörden der Zollverwaltung prüfen, ob

ƒ die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten nach dem Vierten Sozialgesetzbuch erfüllt wurden,

ƒ Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden,

ƒ die Angaben des Arbeitgebers für die Sozialleistungen zutreffend bescheinigt wurden,

ƒ Ausländer entgegen Sozialgesetzbuch oder dem Aufenthaltsgesetz zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt oder zur entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt werden.

Da Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bereits seit mehr als 20 Jahren in Deutschland per Gesetz nicht mehr verwendet werden dürfen, verstößt ein darauf gerichteter Werbehinweis gegen das Wettbewerbsrecht. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Sie hat 60 Unternehmen aufgefordert, die Werbung mit der FCKWFreiheit von Produkten zu unterlassen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben die meisten Unternehmen eingelenkt. Sie würden künftig darauf verzichten, Produkte mit Slogans wie „FCKW-frei geschäumt“, „Kältemittel ohne FCKW“ oder „Sprüht ohne FCKW“ zu bewerben.

Gegen zwei Unternehmen hat die Verbraucherzentrale dagegen Unterlassungsklage eingelegt, weil diese Kühlgeräte und Matratzen auf ihren Verkaufsplattformen auch weiterhin mit dem FCKW-Hinweis präsentieren wollen.

Verbraucherzentrale Hamburg, PM vom 21.11.2011