Schachwettkampf-Übertragung im Internet: Klage des Bulgarischen Schachverbandes

Ohne Erfolg war die Klage des Bulgarischen Schachverbandes vor dem Landgericht (LG) Berlin wegen der Internet-Übertragung eines Weltmeisterschaftskampfes des Weltschachbundes FIDE im April und Mai 2010 in einem Club in Sofia.

Der Verband hatte beanstandet, dass die Beklagte als Betreiberin eines Schachservers unter Verletzung seiner kommerziellen Rechte kurz nach dem Wettkampf werbefrei alle zwölf Partien des Weltmeisterschaftskampfes gezeigt habe, ohne dass er dies gestattet habe. Mit der Klage hatte er der Beklagten die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Informationen aus einer Datenbank sowie die Live-Übertragung von Schachwettkämpfen oder Schachturnieren untersagen lassen wollen. Ferner hatte der Verband auf Auskunft zur Zahl der Zuschauer der Internetübertragung sowie der dadurch erzielten Einnahmen geklagt.

Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Klägerin habe nicht hinreichend Beweis dafür angeboten, dass der Beklagte – wie behauptet – eine Datenbank mit den fraglichen Spielen im Internet überhaupt vorgehalten habe. Wettbewerbsrechtliche oder andere Verstöße des Beklagten seien nicht festzustellen.

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.03.2011, 16 O 270/10, nicht rechtskräftig

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