Roaminggebühren sollen bis Ende 2015 abgeschafft werden

Internet-Zugangsanbieter sollen davon abgehalten werden, bestimmte Dienste aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen zu blockieren oder zu verlangsamen. Dies schreibt das aktuelle „Telekom-Paket“ der Europäischen Union vor, das das Europäische Parlament am 03.04.2014 verabschiedet hat. Die Abgeordneten stimmten außerdem dafür, die Roaminggebühren innerhalb der EU bis zum 15.12.2015 abzuschaffen. Sie fordern klare Regeln, die Internet-Zugangsanbieter davon abhalten, bestimmte Dienstleistungen auf Kosten anderer Leistungen zu begünstigen. Hintergrund ist ein Bericht des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, wonach etliche Zugangsanbieter Dienste wie beispielsweise „Skype“ – eine Software, mit der über das Internet telefoniert werden kann – blockieren oder verlangsamen. Nach dem Willen des Parlaments sollen Zugangsanbieter auch zukünftig Spezialdienste wie „Video on Demand“ oder betriebsnotwendige und datenintensive „Cloud“-Anwendungen (zur Datenspeicherung) in höherer Qualität anbieten dürfen – dies allerdings nur so lange, als diese Leistungen „die Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen“, welche anderen Unternehmen oder Diensten angeboten werden.

Die Europaabgeordneten verkürzten die Liste von Ausnahmefällen, die die Europäische Kommission vorgesehen hatte, in welchen Anbieter den Internetzugang blockieren oder verlangsamen dürfen. Laut den Abgeordneten soll dies nur erlaubt sein, um Gerichtsbeschlüsse durchzusetzen, die Netzsicherheit zu gewährleisten oder um vorübergehende Netzwerküberlastungen zu verhindern. Würden solche „Maßnahmen des Verkehrsmanagements“ genutzt, müssten diese „transparent, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und erforderlich sein“. Auch dürften sie nicht „länger als notwendig aufrechterhalten“ werden. Die Abgeordneten unterstreichen, dass ein Internetzugang im Einklang mit dem Grundsatz der Netzneutralität angeboten werden soll. Der Begriff der Netzneutralität bezeichne den Grundsatz, nach dem der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Beeinträchtigung und unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung gleich behandelt wird.

Außerdem novellierten die Abgeordneten die Vorschriften für ein Ver-

bot von Roaminggebühren (Gebühren, die für Telefongespräche, SMSVersand oder Internutzung mit dem Handy im EU-Ausland anfallen) ab dem 15.12.2015. Falls eine „zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung von Endkundenroamingdiensten“ vorliege, dürften in Ausnahmefällen jedoch gedeckelte Gebühren erhoben werden. Europäisches Parlament, PM vom 03.04.2014

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