Reisekostenrecht soll vereinfacht werden

Das steuerliche Reisekostenrecht soll vereinfacht werden, und zwar insbesondere in den Bereichen „regelmäßige Arbeitsstätte“ und „Auswärtstätigkeit“. Entsprechende Vereinfachungsmöglichkeiten untersucht derzeit eine Projektgruppe aus Finanzexperten des Bundes und der Länder, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 17/7303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/7095) mitteilt.

Dabei werde es auch um Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten der doppelten Haushaltsführung gehen, so die Regierung. Das Bundesfinanzministerium werde dem Deutschen Bundestag voraussichtlich bis Ende Dezember 2011 einen Bericht mit verschiedenen Vereinfachungsansätzen vorlegen.

Deutscher Bundestag, PM vom 19.10.2011

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