Recht auf Reparatur: Konsultation zu nachhaltigem Konsum von Gütern gestartet

Die Europäische Kommission hat am 11.01.2022 eine öffentliche Konsultation über den nachhaltigen Konsum von Gütern eingeleitet. Interessierte können ihre Meinung bis zum 05.04.2022 abgeben. Die

Konsultation findet im Rahmen der im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 angekündigten Gesetzesinitiative zum Recht auf Reparatur statt.

„Um unsere Ziele für den ökologischen Wandel zu erreichen, müssen wir sicherstellen, dass Ressourcen nachhaltig genutzt werden“, erklärte Didier Reynders, Kommissar für Justiz und Verbraucher. „Um die Kreislaufwirtschaft und den nachhaltigen Konsum zu fördern, sollten fehlerhafte Produkte nicht entsorgt, sondern repariert werden, damit die Verbraucher sie so lange wie möglich nutzen können.“ Die öffentliche Konsultation soll die Herausforderungen angehen, mit denen Verbraucher konfrontiert sind, wenn sie versuchen, kaputte Produkte zu reparieren. Sie wird die Erfahrungen und Meinungen von Herstellern, Verkäufern, Behörden, Wissenschaftlern und Nichtregierungsorganisationen zusammenführen.

Die Ergebnisse der Konsultation sollen in die Initiative der Kommission zum Recht auf Reparatur einfließen, die darauf abzielt, den nachhaltigen Konsum zu verbessern, indem die Nutzungsdauer von Gütern zum Beispiel durch Reparaturen verlängert wird. Die Kommission kündigte an, Maßnahmen zu prüfen, die die Reparatur während und nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist fördern. Sie werde eng mit der Initiative für nachhaltige Produkte der Kommission verknüpft sein, die darauf abzielt, Produkte und Güter, die in der EU auf den Markt gebracht werden, nachhaltiger zu gestalten. Europäische Kommission, PM vom 12.01.2022