Eine Eigentümerversammlung kann die Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern für alle Wohnungen beschließen – ohne Rücksicht darauf, ob einzelne Eigentümer bereits selbst für die Installation eines Rauchmelders gesorgt hatten.
Im entschiedenen Fall war ein vorsorglich handelnder Eigentümer der Ansicht, er könne nicht dazu gezwungen werden, dass in seinen Räumlichkeiten (neue) Rauchmelder angebracht würden und ihm dadurch zusätzliche Kosten entstünden. Seine Einheit hätte daher von der Beschlussfassung ausgenommen werden müssen.
Er argumentierte, die Verpflichtung, den Einbau zu dulden, sei ein unzulässiger Eingriff in sein Eigentum und stelle wegen der damit verbundenen Kosten einen nicht hinnehmbaren Nachteil dar. In der ersten Instanz hatte er damit Erfolg, in der zweiten nicht. LG Hamburg, 318 S 245/10
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