Prospekthaftung gegen Finanz-Dienstleistungsunternehmen aus Hannover: Ansprüche der Anleger bereits verjährt

Elf Anleger sind vor dem Landgericht (LG) Osnabrück mit ihren Klagen gegen ein in Hannover ansässiges Finanz-Dienstleistungsunternehmen gescheitert. Die geltend gemachten Schadenersatzansprüche seien bereits verjährt, entschied das Gericht.

Die Kläger hatten von dem Unternehmen Schadenersatz verlangt, nachdem sie in den 1990er Jahren jeweils eine treuhänderische Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds erworben hatten und damit in der Folgezeit – teilweise beträchtliche – Verluste erlitten hatten. Sie sahen sich durch die Beklagte als Vermittlerin dieser Finanzprodukte unzureichend aufgeklärt und beraten.

Ob die Beklagte irgendwelche Beratungspflichten verletzt hatte, entschied das LG indes gar nicht. Die Einzelrichterin urteilte, dass die Klagen bereits wegen Verjährung der geltend gemachten Ansprüche abzuweisen seien. Die einschlägige Verjährungsfrist sei am 02.01.2012 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Kläger aber noch keine tauglichen Schritte eingeleitet, um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen. Insbesondere seinen keine Klagen eingereicht worden. Die klägerischen Prozessbevollmächtigten hätten lediglich binnen weniger Tage vor Verjährungseintritt mehrere Tausend nahezu gleichlautende Anträge auf Durchführung einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei einem Schlichter in Brandenburg eingereicht. Diese Anträge seien aber nicht hinreichend bestimmt (also auf den jeweiligen Einzelfall bezogen) gewesen, um einen Verjährungseintritt zu verhindern.

Der Bundesgerichtshof habe in ähnlichen Fällen (zum Beispiel mit Urteil vom 20.08.2015, III ZR 373/14) dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen mit derartigen Anträgen an eine Schlichtungsstelle die Verjährung gehemmt werden kann. Diese Voraussetzungen seien bei den vorliegenden Klagen jeweils nicht erfüllt.

Die Entscheidungen des LG sind noch nicht rechtskräftig. Wie das Gericht mitteilt, sind weitere neun Verfahren in ähnlich gelagerten Verfahren anhängig. Die Urteile würden am 02.11.2015 erwartet.

Landgericht Osnabrück, Urteile vom 29.10.2015, unter anderem 7 O 1398/13, 7 O 1400/13 und 7 O 1402/13

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