Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob es gerechtfertigt ist, dass Angestellte im öffentlichen Dienst für dienstliche Fahrten bis zu 0,35 Euro pro Kilometer steuerfrei erstattet bekommen, andere Arbeitnehmer aber nur 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer (2 BvR 1008/11). Hierauf weist der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) hin.
Er rät allen betroffenen Steuerzahlern, den höheren Kilometersatz für dienstliche Fahrten in der Steuererklärung geltend zu machen und anschließend den Steuerbescheid mit einem Einspruch offen zu halten. Wer dies tue, könne möglicherweise bei einem günstigen Ausgang des Verfahrens eine Steuererstattung erhalten. Auch Selbstständige, die ihren Pkw im Privatvermögen hielten, könnten für dienstliche Fahrten den höheren Kilometersatz ansetzen und den Steuerbescheid mit einem Einspruch offen halten. In der Einspruchsbegründung sollte laut BdSt auf das Verfahren beim BVerfG verwiesen und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Bund der Steuerzahler, PM vom 29.08.2011
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