„Pille danach“: Länder für Rezeptfreiheit

Die Länder haben am 23.05.2014 einer Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung allerdings auf, künftig die Abgabe der „Pille danach“ ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken zu ermöglichen. Dies würde einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu Medikamenten zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen und entspräche auch den Regelungen anderer Länder im Umgang mit Notfallkontrazeptiva, so der Bundesrat. Die Verordnung dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in nationales Recht. In dieser wird unter anderem die Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Verschreibungen geregelt. Bundesrat, PM vom 23.05.2014