Patentboxen: Deutschland und Großbritannien unterbreiten gemeinsamen Vorschlag

Deutschland und Großbritannien haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt, mit dem die Verhandlungen über neue Präferenzregelungen für geistiges Eigentum (so genannte Patentboxen) im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorangebracht werden sollen.

Der Vorschlag basiert nach Angaben des Bundesfinanzministeriums auf dem modifizierten Nexus-Ansatz der OECD, nach dem Steuervergünstigungen direkt an Forschungsausgaben geknüpft sein müssen, ändert die betreffenden Regelungen jedoch ab, um Bedenken Rechnung zu tragen, die einige Staaten geäußert haben. Auch versucht der Vorschlag, noch offene Fragen im Zusammenhang mit Qualifizierung von Ausgaben, Bestandsschutz sowie der Nachvollziehbarkeit qualifizierter Forschungsausgaben zu klären.

Mit dem Vorschlag soll ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Ansichten von OECD- und G20-Mitgliedstaaten bezüglich der Anwendung des modifizierten Nexus-Ansatzes herbeigeführt werden. Erreicht werden solle dies durch eine Stärkung des Nexus-Ansatzes, um sicherzustellen, dass in dem Staat, der die Vergünstigung gewährt, wirtschaftliche Substanz vorliegt, und gleichzeitig durch eine bessere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität von Forschungsinvestitionen durch Unternehmen. Für die Umstellung von den bisherigen auf die neuen Vorschriften seien Übergangsregelungen vorgesehen. Außerdem würden weitere Schritte zur praktischen Umsetzung des modifizierten Nexus-Ansatzes vorgeschlagen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 11.11.2014

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