Ohne Sorgeberechtigung kein Recht auf „Internetauftritt“ der Tochter

Ein nicht sorgeberechtigter Vater darf ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter keine Fotos des gemeinsamen kleinen Kindes auf eine Internetseite stellen.

Begründung des Amtsgerichts Menden: Das Persönlichkeitsrecht des Kindes wird dadurch verletzt. Das gilt jedenfalls so lange, wie das Kind noch nicht einsichtsfähig ist, dass es selbst über die Verwendung der von ihm angefertigten Bilder entscheiden kann. Amtsgericht Menden, 4 C 526/09

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