Offenes WLAN und Ende des Routerzwangs

Am 01.08.2016 ist das so genannte Routergesetz in Kraft getreten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, beendet es in Deutschland den so genannten Routerzwang. Zusammen mit den Neuregelungen zum WLAN würden damit die Möglichkeiten der Verbraucher in der digitalen Welt maßgeblich ausgebaut und ihre Rechte gestärkt. „Das jüngst in Kraft getretene WLAN-Gesetz bringt uns unserem Ziel, mehr öffentliche WLAN-Hotspots in Deutschland zu haben, einen großen Schritt näher“, sagte Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Das werde helfen, „die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen zu nutzen“. Die Praxis einiger Netzbetreiber, ihren Kunden bestimmte Geräte zum Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz vorzuschreiben, habe viele Verbraucher verärgert. Damit sei nun Schluss. „Mit dem Routergesetz schaffen wir nicht nur mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt, sondern stärken auch die Souveränität und Selbstbestimmung der Verbraucher.“ Mit dem Wegfall des Routerzwangs hätten Verbraucher auch im Hinblick auf die Provider mehr Auswahlmöglichkeiten, fügt Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, hinzu. Denn sie müssten die Eingehung eines Vertrages nicht mehr von der Frage abhängig machen, ob ihnen ein Router aufgezwungen wird. Damit hätten sie mehr Möglichkeiten für schnelles Internet über Breitbandanschlüsse verschiedener Anbieter.

Das am 01.08.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten („Routergesetz“) stelle sicher, dass die Endkunden der Telekommunikationsanbieter geeignete Endgeräte auf dem Markt kaufen und anschließen können. Erfasst sind laut Wirtschaftsministerium alle Arten von Endgeräten wie Router oder Kabelmodem. Das Gesetz sehe zudem vor, dass Netzbetreiber die notwendigen Zugangsdaten unaufgefordert herausgeben müssen. Das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das so genannte WLAN-Gesetz, sei bereits seit 27.07.2016 in Kraft. Es stelle klar, dass alle WLAN-Anbieter – also sowohl private Betreiber als auch geschäftsmäßige Anbieter wie Cafés, Hotels oder Bürgerämter – für Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAN nicht schadenersatzpflichtig sind und sich auch nicht strafbar machen. Zusammen mit der Klarstellung zur Abschaffung der so genannten Störerhaftung (keine Haftung der Anbieter auf Beseitigung und Unterlassen) solle das Gesetz dazu beitragen, WLAN-Betreibern die notwendige Rechtssicherheit zu verschaffen, um neue Geschäftsmodelle zu fördern und bestehende weiter auszubauen.

Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 01.08.2016

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