Neue Förderrunde für Abbiegeassistenten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt auch in diesem Jahr den Einbau von Abbiegeassistenten. Es gibt weiterhin zwei Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen.

Das De-Minimis-Programm geht in eine neue Runde – das Förderprogramm zur Unterstützung von Maßnahmen für Sicherheit und Umwelt für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Auch Abbiegeassistenten für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen werden darüber wieder gefördert.

Seit dem 21. Januar können im Rahmen des Förderprogramms „Abbiegeassistenzsysteme“ neue Anträge für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit mindestens neun Sitzplätzen gestellt werden.

Bundesminister Volker Wissing erklärte dazu: „Jeder

Abbiegeassistent, den wir fördern, bedeutet mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Deshalb setzen wir unsere Förderung auf zwei Ebenen fort. Mein Dank gilt allen, die bereits mit Abbiegeassistent unterwegs sind – oder ihn jetzt beantragen. Wer mit Abbiegeassistent fährt, ist ein Vorbild und schützt Leben.“ Die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen steht auf zwei Säulen:

Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen seit 7. Januar 2022 wieder über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
Alle anderen (bspw. Kommunen, Reisebus-Unternehmen,

kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über unser Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ fördern lassen. Die Förderperiode startet hier am 21. Januar. Im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ sind für 2022 insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen.

Anträge können jeweils beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.

Rückfragen zur Förderung und zur „Aktion Abbiegeassistent“ können auch per Mail an das BMDV gestellt werden: abbiegeassistent@bmdv.bund.de.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Mitteilung vom 07.01.2022