Modernisierungsmaßnahmen: Es kommt auf die Energieeinsparung „fürs gesamte Projekt“ an

Ein Vermieter kann Energie sparende Modernisierungsmaßnahmen auch gegen den Willen der Mieter durchführen, wenn diese unter ökologischen Aspekten zu einer „nachhaltigen Einsparung von Energie für die gesamte Immobilie geführt“ haben.

Darauf, ob sich die Arbeiten für den einzelnen Mieter Kosten senkend bemerkbar machen, kommt es nicht an. Hat der Mieter der Modernisierung zwar widersprochen, sich aber nicht gerichtlich gegen die – schließlich durchgeführte – Maßnahme gewehrt (was nach Auffassung des Gerichts für eine „tatsächlichen Duldung“ spreche), so hat er die aus der Maßnahme resultierende Mieterhöhung zu akzeptieren. AmG Freiburg, 4 C 1747/10

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