Künstlersozialversicherung: Abgabensatz für 2012 bleibt gleich

Unternehmen, die Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten müssen, müssen die Anmeldung jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens also wieder bis zum 31.03.2012 abgeben. Für das Jahr 2011 besteht also noch ausreichend Zeit, um die Bemessungsgrundlage zu melden, aus der die Künstlersozialabgabe errechnet wird. Dies kann entweder über einen Vordruck oder neuerdings auch im Onlineverfahren erfolgen.

Hinweis: Wer als abgabenpflichtiger seinen Aufzeichnungspflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachgekommen ist, kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung für das Jahr 2012 bleibt unverändert bei 3,9 Prozent, nachdem dieser 2010 erst um einen halben Prozentpunkt abgesenkt worden war. Er liegt also auf dem gleichen Niveau wie 2011. Als Orientierung: 2005 lag der Satz noch bei 5,8 Prozent, er hat sich also innerhalb von fünf Jahren laufend um insgesamt 1,9 Prozentpunkte verringert.

Diese seit 1983 bestehende Einrichtung für derzeit rund 165.000 freischaffende Künstler und Publizisten fungiert faktisch als Arbeitgeberersatz, indem die Berufstätigen nur 50 Prozent ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst tragen müssen. Der Rest setzt sich aus einem Bundeszuschuss sowie aus der Künstlersozialabgabe zusammen. Rund 120.000 Unternehmer als Verwerter der Leistungen finanzieren den beauftragten Selbstständigen, also einen Teil der Sozialabgaben.

Die Abgabe bemisst sich an den an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelten inklusive Auslagen und Nebenkosten, jedoch ohne Umsatzsteuer. Ob der Selbständige über die Künstlersozialkasse versichert ist, spielt keine Rolle. Nicht in die Bemessungsgrundlage gehören hingegen steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie Zahlungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale von bis zu 2.100 Euro pro Jahr. Hierzu muss der Künstler oder Publizist dem Verwerter allerdings für jedes Jahr schriftlich bestätigen, in welcher Höhe er die Pauschale für dessen Zahlungen in der Steuererklärung geltend gemacht hat.

Viele betroffene Unternehmer haben bereits Besuch von einem Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Hintergrund für die verstärkten Visiten ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze, das seit dem 15.06.2007 eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber sicherstellen soll.

Dies ist auch der Hauptgrund dafür, dass sich der Abgabensatz laufend verringert hatte und nunmehr auf einem relativ geringen Niveau verharrt, obwohl der Finanzbedarf dieser Künstlerkasse ständig steigt. Aktuell ist es über mehr Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen zu einer deutlichen Stabilisierung der Einnahmen gekommen. Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung stellen nicht nur eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber sicher, sondern schreiben potenziell abgabepflichtige Unternehmen an und fordern sie zur Meldung ihrer Honorarzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten auf.

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