Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Regelung zur Ausnahme von Kleinstbetrieben von den europäischen Bilanzierungsvorschriften angenommen. Dies meldet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der dies für einen Schritt in die richtige Richtung hält.
„Die Entlastung kleiner Betriebe ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von entscheidender Bedeutung“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Die Anforderungen des europäischen Bilanzrechts bedeuteten bisher einen zum Teil sehr hohen bürokratischen Aufwand. Ressourcen wie Zeit und Arbeitskraft würden unnötig gebunden. Die Bemühungen der Europäischen Union zum Bürokratieabbau dürften aber nicht an dieser Stelle Halt machen. Nach Ansicht Schwanneckes müssen weitere Schritte folgen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., PM vom 22.11.2011
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