Keine Steuerermäßigung für Schiffspassagiere

Für die Personenbeförderung mit Schiffen gilt künftig der reguläre Steuersatz. Der Bundesrat ist mit seinem Vorstoß auf eine Beibehaltung der bis Ende 2011 geltenden Ermäßigung auf sieben Prozent gescheitert. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 17/8320) am 01.03.2012 abgelehnt.

Die Länderkammer hatte die ermäßigte Besteuerung bis Ende 2013 verlängern wollen, bis die vom Bund eingesetzte Regierungskommission eine grundlegende Neuregelung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Mehrwertsteuersätze vorgelegt hat. Deutscher Bundestag, PM vom März 2012

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