Ein Rechtsanwalt hat im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen der Übertretung einer Geschwindigkeitsbegrenzung das Recht auf Akteneinsicht, soweit diese auch dem Gericht sowie dem Sachverständigen zur Verfügung stehen. Dieses Recht umfasst auch den Einblick in die Bedienungsanleitung des Messgeräts, mit dem der Autofahrer „überführt“ worden sein soll. Die Übersendung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Verteidiger eine „Schutzgebühr“ zahlt. AmG Gießen, 5602 OWi 311/12
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