Die Bundesregierung will das internationale Unterhaltsverfahrensrecht neu regeln und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/4887) vorgelegt. Zur Umsetzung der Unterhaltsverordnung des Rates der Europäischen Union bedürfe es einer Bündelung der bestehenden Aus- und Durchführungsvorschriften zu unterhaltsverfahrensrechtlichen Übereinkommen und Verträgen, erläutert die Regierung. Ihr Gesetzentwurf sieht als zuständige zentrale Behörde das Bundesamt für Justiz vor und folgt teilweise der Grundkonzeption des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom Dezember 2009. Allerdings ist für die Vorschriften zur Unterhaltsverordnung „aus familienrechtlichen Besonderheiten“ ein eigenständiges Aus- und Durchführungsgesetz vorgesehen.
Von der Bündelung ausgenommen sind bestimmte staatliche Mitteilungspflichten, die bereits seit September 2010 gelten. Integriert wird unter anderem das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und Familienangehörigen. Ferner ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz betroffen, indem die Anrechnung der zu zahlenden Gebühren bei einer Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten auf nachfolgende Gerichtsverfahrensgebühren ausgeschlossen wird. Deutscher Bundestag, PM vom 07.03.2011
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