Informationsaustausch zwischen EU und USA: Bundesrat für mehr Datenschutz

Der Bundesrat setzt sich für einen hohen Datenschutzstandard beim Transfer persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke zwischen der EU und den USA ein. Er hält es für erforderlich, bei den Verhandlungen zum so genannten Umbrella Agreement europäische Datenschutzstandards zugrunde zu legen.

Insbesondere weist er auf die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hin. Die Datenübermittlung sei zudem auf polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu begrenzen – eine weitere Nutzung müsse ausgeschlossen werden.

Drohe die Todesstrafe, dürften keine Daten übermittelt werden, heißt es in der Entschließung. Außerdem müssten die Rechte auf Zugang, Berichtigung und Löschung der Daten effektiv ausgestaltet werden. Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, sich für eine Aufnahme dieser Eckpunkte in das Abkommen einzusetzen.

Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesrat eine Entschließung zu dem Rahmenübereinkommen (BR-Drs. 741/10 (B)) gefasst. Nach Ansicht der Länderkammer wurde sie bislang nicht hinreichend berücksichtigt. Die neue Entschließung (BR-Drs. 90/16 (B)) wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird. Bundesrat, PM vom 22.04.2016

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